Angebot und Ablehnung einer zweckgebundenen Spende Es war klar und von vornherein zu erwarten, daß uns (Nestle/Straub) nicht die Fachkenntnis eines Elektroingenieurs zugestanden wurde. Unsere Einwendungen hatten daher den Nachteil, daß sie mit der Haltung "Der Fachmann bin ich" des planenden Ingenieurs auch da zurückgewiesen werden konnten, wo dessen technische Angaben nachprüfbar physikalisch, technisch oder ökonomisch falsch waren. Die Verwaltung hatte zunächst angegeben, daß die Fachkenntnis im "Elektroausschuß" durch einen Elektroingenieur vertreten gewesen sei. Eine Nachprüfung übergab, daß dieser "Elektroingenieur" in Wirklichkeit der Leiter eines Statikbüros war, dessen behauptete Kompetenz für die fachliche Beurteilung nicht ausreichte. Das heißt, auch von dieser Seite gab es keine inhaltliche Kontrolle. Wir sammelten daher zweckgebundene Spenden
für ein Gutachten. Es erschien uns unverzichtbar, weil die technischen
Grundlagen der Planung an keiner Stelle des Prozesses von einem sachverständigen
Zweitgutachter überprüft worden waren.Wir beide hatten aus unserem
Berufsleben die Erfahrung mitgebracht, daß auch viel kleinere Projekte
ganz selbstverständlich erst nach einer Gegenprüfung umgesetzt
werden durften. Bei den fehlerhaften Angaben des beratenden Ingenieurs
hielten wir dies für besonders wichtig. Hier unser Angebot:
Nach Klärung der Zuständigkeiten
wurde unser Angebot am 14.6.06 dem Ständigen Ausschuß vorgelegt.
Wir verstehen auf der einen Seite, daß der Ausschuß das Thema nach jahrelanger Arbeit abschließen möchte. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, daß der Ausschuß so wenig souverän ist, daß er nachgewiesene Fehler in seinen Vorlagen nicht korrigieren konnte. Er beharrt auf dem Standpunkt "Wir haben alles richtig gemacht.". Ferner wurde noch mitgeteilt, daß
es sich bei den von uns genannten Fakten um Meinungen handle, zu denen
auch Gegenmeinungen möglich sind:
Die Trennung von Fakten und Meinungen macht offenbar Schwierigkeiten. Die Planer haben den Ausschuss in einigen Sachfragen nachweislich falsch informiert. Müßte man diesen Vorwurf nicht durch ein Gutachten ausräumen? Es gibt außer uns noch mehr Menschen, denen der Umgang des Ausschusses oder der aktiv Tätigen mit den Tatsachen widerstrebt. Ein Beispiel. |