Angebot und Ablehnung einer zweckgebundenen Spende

Es war klar und von vornherein zu erwarten, daß uns (Nestle/Straub) nicht die Fachkenntnis eines Elektroingenieurs zugestanden wurde.

Unsere Einwendungen hatten daher den Nachteil, daß sie mit der Haltung "Der Fachmann bin ich" des planenden Ingenieurs auch da zurückgewiesen werden konnten, wo dessen technische Angaben nachprüfbar physikalisch, technisch oder ökonomisch falsch waren.

Die Verwaltung hatte zunächst angegeben, daß die Fachkenntnis im "Elektroausschuß" durch einen Elektroingenieur vertreten gewesen sei. Eine Nachprüfung übergab, daß dieser "Elektroingenieur" in Wirklichkeit der Leiter eines Statikbüros war, dessen behauptete Kompetenz für die fachliche Beurteilung nicht ausreichte. Das heißt, auch von dieser Seite gab es keine inhaltliche Kontrolle.

Wir sammelten daher zweckgebundene Spenden für ein Gutachten. Es erschien uns unverzichtbar, weil die technischen Grundlagen der Planung an keiner Stelle des Prozesses von einem sachverständigen Zweitgutachter überprüft worden waren.Wir beide hatten aus unserem Berufsleben die Erfahrung mitgebracht, daß auch viel kleinere Projekte ganz selbstverständlich erst nach einer Gegenprüfung umgesetzt werden durften. Bei den fehlerhaften Angaben des beratenden Ingenieurs hielten wir dies für besonders wichtig. Hier unser Angebot:
 

Fritz Nestle,  Dieter Straub                                                                                20.5.2006

...

Elektrosanierungsarbeiten am Münster
          Angebot einer zweckgebundenen Spende
...

Wie wir in mühsamer Informationsarbeit herausgefunden haben, stützt sich der fachliche Teil der Planung auf einen einzigen Fachmann (Herrn xxx). Die Planung wurde inhaltlich mit unhaltbaren Aussagen (siehe www.münsterturm-ulm.de/diskurs) begründet. Die Grundlagen der Planung wurden vom Fachmann des Oberkirchenrats (Herrn yyy) nicht hinterfragt.

Das Ergebnis der jetzigen Planung hat weitreichende Folgen:
Umwidmung der bisherigen Pforte in eine Technikzentrale, daher Neubau einer Pforte,
hoher Kostenaufwand gegenüber vergleichbaren Arbeiten (z.B. Stuttgarter Fernsehturm),
Zurückbleiben hinter dem Stand der Technik.
Wie die gleiche Funktionalität mit erheblich geringerem Aufwand erhalten werden kann, finden Sie als Ideenskizze unter www.münsterturm-ulm.de/kgr.

Wir haben Spenden von rund 2 000 € gesammelt, die ausschließlich für ein Fachgutachten zu dieser Planung zur Verfügung stehen, wenn die Spende bis 30.6.2006 abgerufen und der Gutachterauftrag im Einvernehmen mit uns an Ulmer Sachverständige vergeben wird. Diese findet man bei der Elektroinnung Ulm, der FH Ulm, einschlägig tätigen lokalen Ingenieurbüros, ...

Wir sind der Meinung, daß für einen Auftrag der in Frage stehenden Größenordnung ein Zweitgutachten unverzichtbar ist, zumal wenn die Grundlagen der Planung nicht zweifelsfrei einsichtig sind. Deshalb bitten wir Sie dringend, dieses Thema auf die Tagesordnung der Kirchengemeinderatssitzung im Juni zu setzen und die Annahme der Spende zu empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
 

(Fritz Nestle, Prof. a.D.) (Dieter Straub, Ing.)

Nach Klärung der Zuständigkeiten wurde unser Angebot am 14.6.06 dem Ständigen Ausschuß vorgelegt.
Dieser lehnte ab; die Begründung wurde uns am 22.6.06 per Email mitgeteilt:
 

"Der Ständige Ausschuss ist der Überzeugung, dass das Thema im Fachausschuss kompetent beraten wird und hat deshalb entschieden, Ihr Angebot abzulehnen. " 

Wir verstehen auf der einen Seite, daß der Ausschuß das Thema nach jahrelanger Arbeit abschließen möchte. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, daß der Ausschuß so wenig souverän ist, daß er nachgewiesene Fehler in seinen Vorlagen nicht korrigieren konnte. Er beharrt auf dem Standpunkt "Wir haben alles richtig gemacht.".

Ferner wurde noch mitgeteilt, daß es sich bei den von uns genannten Fakten um Meinungen handle, zu denen auch Gegenmeinungen möglich sind:
 

"Der Ständige Ausschuss hat in einem demokratischen Prozess nach Abwägung von Sachfragen entschieden. Zu den Grundregeln einer Demokratie gehört auch die Erkenntnis, dass die eigene Meinung und Argumente nicht immer eine Mehrheit finden. "

Die Trennung von Fakten und Meinungen macht offenbar Schwierigkeiten. Die Planer haben den Ausschuss  in einigen Sachfragen nachweislich falsch informiert. Müßte man diesen Vorwurf nicht durch ein Gutachten ausräumen?

Es gibt außer uns noch mehr Menschen, denen der Umgang des Ausschusses oder der aktiv Tätigen mit den Tatsachen widerstrebt. Ein Beispiel.