Sanierung der Elektroanlagen am Ulmer Münster

ein Thema von öffentlichem Interesse?
Am 15. März 2006 hat der Gesamtkirchengemeinderat der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ulm der Öffentlichkeit verschiedene Beschlüsse vorgestellt. Diese binden die evangelische Gesamtkirchengemeinde zum Teil für Jahrzehnte.

Ein Teilbeschluß betraf Sanierung und Ausbau der Elektroanlagen. Hierfür sind Ausgaben von mehr als 3 Millionen Euro vorgesehen. Grund genug, um manche Details zu hinterfragen. Technische Details erörtern wir an anderer Stelle. Ein öffentliches Interesse sehen wir vor allem

1. bei den Folgen der Technikplanung,
2. bei der Finanzierung,
3. Bei der Überprüfung der Planung..

Zu (1)
Hier wird als technisch unabwendbar eine Umwidmung der jetzigen Pforte in eine Elektrozentrale dargestellt. Tonnenschwere Anlagen sollen eingebaut werden. Das Beschlußgremium der evangelischen Gesamtkirchengemeinde, der Ständige Ausschuß, und der von ihm eingesetzte Fachausschuß vertrauen bei dieser schwerwiegenden Frage einem einzelnen "Fachmann" einer auswärtigen Firma. Dieser Fachmann hat in seiner Argumentation zum Teil sachlich falsche Angaben verwendet. Der Ständige Ausschuß weigert sich, dazu einen weiteren Fachmann, von denen es in Ulm  im Handwerk, an der Uni oder der FH genügend geben würde, zu den Planungsarbeiten Stellung nehmen zu lassen. Dies gilt sogar dann, wenn die Kosten des Gutachtens durch zweckgebundene Spenden finanziert werden könnten.

Es ist erstaunlich, daß das Landesdenkmalamt gegen solche barbarisch zu nennende Umbauten keine Einwendungen erhebt, während es an anderer Stelle diskutiert, ob ein Dübel gesetzt werden darf. Dabei kündigt dieses Amt an, daß es bereit ist, das Thema mit interessierten Bürgern zu besprechen, findet indessen innerhalb von mehr als zwei Monaten keinen Zeitpunkt dafür.

Zu (2)
Hier muß man die Relationen betrachten. Wenn das Sonntagsopfer im Münster an regulären Sonntagen ausschließlich für die Elektrosanierung gesammelt würde, würden hundert Jahre nicht ausreichen, um die aktuell geplanten Sanierungskosten aufzubringen. Die evangelische Gesamtkirchengemeinde sieht sich jetzt schon aus finanziellen Gründen zum Zusammenlegen von Gemeinden gezwungen; sie kann daher die für die Elektrosanierung angesetzten Mittel nicht zusätzlich zur Verfügung stellen.

Einen wesentlicher Teil des Geldes soll also aus öffentlichen Quellen zugeschossen werden. Alle Bürger, ob Mitglied der evangelischen Gesamtkirchengemeinde oder nicht, sind davon betroffen, was mit ihren Steuermitteln geschieht. Allein deswegen gibt es ein öffentliches Interesse an den Planungen für das Ulmer Münster. Die Ulmer Bürger haben ein zusätzliches Interesse daran, wie das Wahrzeichen der Stadt ohne ihre Mitwirkung und mit sehr beschränkter Information durch die Münstergemeinde verändert werden soll. Sie erwarten hinreichende Sensibilität für ein Bauwerk, zu dessen Errichtung viele Generationen von Ulmer Familien beigetragen haben.

Zu (3)
Offen bleibt noch, ob die derzeitige Planung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und hinsichtlich der zu erzielenden Funktionalität vertretbar ist. Wir erwarten, daß bei verbesserter Funktionalität ein Millionenbetrag eingespart werden könnte, wenn moderne Technik anstelle einer dem Alter des Gebäudes entsprechenden Technik eingesetzt würde. Vorschläge dazu liegen vor. 

Außenstehende Beobachter können den Eindruck gewinnen, daß sich hier ohne Rücksicht auf Kosten und Konsequenzen Fachleute haben austoben dürfen, deren Qualifikation in Teilen fragwürdig ist.  Es ist für uns unverständlich, wenn der Ständige Ausschuß Anregungen zu einer nachträglichen Überprüfung, die in mehreren Jahren Diskussion nicht stattgefunden hat, mit der Äußerung

"Der Ständige Ausschuss ist der Überzeugung, dass das Thema im Fachausschuss kompetent beraten wird."

abschmettert (Siehe auch hier).

Ist das eine bornierte Arroganz der Macht oder hält diese Aussage einer unabhängigen Überprüfung stand? Auch bei der Antwort auf diese Frage sehen wir ein legitimes und notwendiges Interesse der Öffentlichkeit.